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Das mit den 50 Personen bezieht sich auf öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel. Private versanstaltungen sind immer noch verboten, nur im familiären Bereich Erlaubt. Hier sind alle Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
§4 Anschnitt 3
Ab dem 18. Mai 2020 sind abweichend vom Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zudem Versammlungen im geschlossenen Raum im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin von bis zu 50 Teilnehmenden unbeschadet der versammlungsrechtlichen Vorschriften zulässig, sofern die räumlichen Bedingungen es zulassen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie der Hygieneregeln nach § 2 Absatz 1 gewährleistet ist
Das mit den 50 Personen bezieht sich auf öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel. Private versanstaltungen sind immer noch verboten, nur im familiären Bereich Erlaubt. Hier sind alle Informationen: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Ich weiß ja, dass wir alle unter Spieleentzug leiden. Aber wir sollten in dieser Beziehung etwas vorsichtig sein. Nichts wäre schlimmer wenn aus unserer Unvernunft oder falschem Verständnis heraus das uns dann auf die Füße fällt und wir gar nicht mehr spielen können, weil man uns einfach sperrt.